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Michael Huebmer

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Donnerstag, 3. Mai 2018, 11:07

DSGVO - Datenschutz Grundverordnung - Das Ende aller Videofilmer?

Die Datenschutz-Grundverordnung, welche am 25.Mai 2018 in Kraft tritt, verunsichert aktuell wohl jeden Besitzer eines Camcorders. Viele sehen Ihr geliebtes Hobby schon in Gefahr, da die Aufnahme=Datenverarbeitung von Personen damit stark eingeschränkt wird. :S

Wahre Horror-Meldungen geistern hier durch soziale Medien und kursieren auf manchen Webseiten:
... immer eine Einwilligung erforderlich: ob eine Person im Bild identifizierbar ist oder nicht, die Aufnahme aus kommerziellen Gründen erstellt wurde oder nicht, ob eine Aufnahme veröffentlicht werden soll oder nur privat (Showreel) genutzt wird. 8o 8| :wacko:

Solche und ähnliche Aussagen können einem schon den Spaß am jahrelang mit Freude ausgeübtem Hobby vertreiben. Aber, es gibt auch einen Hoffnungsschimmer :!: Und damit sind nicht großartige Gesetzesänderungen oder Novellierungen gemeint... sondern schlicht und ergreifend das genaue Lesen des Gesetzestextes. Nicht irgendwo versteckt, sondern gleich im zweiten Absatz der Verordnung :thumbup:

Artikel 2 - Sachlicher Anwendungsbereich

DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung


(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten :!:
Im Grunde gelten damit für private Aufnahmen die gleichen Spielregeln wie früher. Solange man in den eigenen vier Wänden für sich, die Familie und persönlich Bekannten seine Filme vorführt - findet die DSGVO keine Anwendung. :thumbsup:

Aufwändiger wird es aber wohl für gewerblichen Einsatz, wie bei einem Eventfilmer. Das Schreckensgespenst, dass man bei einem Konzert, einem Fußballspiel oder einer anderen Großveranstaltung xx-tausende Besucher alle einzeln eine Datenschutz-Erklärung unterschreiben lassen muss, sehe ich persönlich aber nicht. Auch bisher hat ein Hinweis-Schild auf Videoüberwachung beim Eingang ausgereicht und somit wird auch bei Veranstaltungen ein Hinweis des Veranstalters auf etwaige Filmproduktionen in der Hausordnung, AGBs etc. ausreichen. Das liest sich auch hieraus:

Artikel 4 - Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
  • 11. „Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist
Wenn also jemandem bekannt ist, dass an einem Ort offenkundig gefilmt wird (bzw. ein Hinweisschild wie bei der Videoüberwachung vorhanden ist), wird man das Betreten dieses Bereichs wohl als eindeutige Handlung der Einwilligung interpretieren können. :huh:

Und selbst wenn man über die Einverständniserklärung streiten könnte, so geht es in der DSGVO doch hauptsächlich um echte "Daten" von Personen - und nicht primär um Gesichter, in den allermeisten Fällen "unbekannter" Personen.

Artikel 11 - Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

  • (1) Ist für die Zwecke, für die ein Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, die Identifizierung der betroffenen Person durch den Verantwortlichen nicht oder nicht mehr erforderlich, so ist dieser nicht verpflichtet, zur bloßen Einhaltung dieser Verordnung zusätzliche Informationen aufzubewahren, einzuholen oder zu verarbeiten, um die betroffene Person zu identifizieren.
Man muss also kaum xx-tausenden Konzert Besuchern nachlaufen um deren Namen zu erfahren. ^^ Das bloße auftauchen unbekannter Gesichter in einem Videofilm kann daher wohl kaum als "identifizierbar" gewertet werden. Das würde einer Gesichtserkennungssoftware bedürfen, wie diese zum Beispiel von Google, Facebook und den Sicherheitsbehörden eingesetzt werden. So wird man auch nach dem 25.Mai 2018 bei öffentlich rechtlichen TV Sendern vermutlich einen Schwenk durch's große Publikum sehen. :sleeping:

Oder sehen die Juristen im Forum das anders :?: Dann freue ich mich auf Feedback kompetenter Spezialisten. :love:

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Donnerstag, 3. Mai 2018, 15:32

Sehr geehrter Herr Huebmer,

ich glaube, für den normalen Filmer wird sich nichts ändern.
Vorsichtig sollte man sein, wenn man seine Filme öffentlich vorführt. Hier würden auch die Bestimmungen der GEMA gelten.
Dann kommt noch das Hochladen der Filme z.B. auf YouTube. Hier war es bisher so, dass man bei einer Menschenmenge einfach darauf losfilmen konnte. Man sollte es nur nicht heimlich aus einer Ecke versteckt machen. Man durfte sich nur nicht eine Person herauspicken um die zu Filmen, wie ich es gerade mit einer jungen Frau gemacht habe, die eine Wurst isst. Von der Person müssten Sie eine schriftliche Erlaubnis geben lassen.

Ich muss aber damit rechnen, wenn sich jemand aufgrund eines Filmes bei einem meldet, dass man dessen Gesicht unkenntlich machen muss. Gilt jetzt schon. Hier sollte man ruhig abwarten.

Ich habe mit YouTube immer das Problem mit der Musik, weil es dort auch keinen Ansprechpartner gibt. Auch das Büro in Berlin antwortet nicht.
Lt. Gema darf ich auf öffentlichen Plätzen z.B. Musikgruppen aufnehmen und diese Aufnahme ins Netz stellen, wenn die Gruppe damit einverstanden ist.
Ich darf aber diese Musik nicht an anderer Stelle in meinem Film verwenden. Ich habe aufgegeben, mich gegen die angekündigten Urheberrechtsverletzungen zu wehren, weil es keinen Sinn hat. Schlimmstenfalls wird einem der Kanal dicht gemacht.
Es gibt Programme, die durchforsten neue Filme nach Musik und melden die Verstöße dann an YouTube. Ich hatte auch schon Probleme mit Gema-freier Musik. Zum Glück werden die Filmen angegeben. Ich hatte mich beschwert und man
hat den Vermerk gelöscht.
Wir sollten uns erst einmal nicht verrückt machen lassen. Es wird bestimmt wieder Abmahnvereine geben, die Geld machen wollen. Es gab genauso schon Ankündigungen, dass z.B. Sehenswürdigkeiten nicht mehr ohne Erlaubnis gefilmt wertden
dürfen. Ist dann auch versandet.
Grüße aus dem sonnigen Berlin
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3

Donnerstag, 3. Mai 2018, 18:55

Datenschutz

Ich verwende schon lange Musik von Highland Musikarchiv ( und zwei,drei andere Musiker ) die lt. Vereinbarung, wenn nicht gewerblich genutzt, Gema frei ist. Mit Personen mache ich es wenn möglich,z. B. bei Reisegruppen, dass ich sie nur von hinten filme, oder unkenntlich mache bzw. deren Einverständnis habe.
Youtube hat mir bisher 1x eine Tonspur gelöscht und da hatte ich tatsächlich andere Musik genommen.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird :thumbup:
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Freitag, 4. Mai 2018, 10:37

Hallo Ulla,

YouTube bietet eine eigene Mediathek an, wo man freie Musik in seine Filme einbinden kann. Man muss nur den Komponisten in der Filmerläuterung angeben. Ich habe da einige brauchbare Musik gefunden,
obwohl das meiste für meine Art Filme nicht brauchbar ist.
Gruß Gerhard
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Samstag, 12. Mai 2018, 16:18

Ergänzung Datenschutzrichtlinie

Hallo Herr Huebmer, hallte Forum,

finde nicht, wo das Thema angefangen wurde. Ich habe mir jetzt auch noch mehr Gedanken gemacht und auch noch mehr dazu gelesen.
Ich habe ja das Problem, wenn ich Eisenbahnfeste, etc. filme, dass ich ständig Leute im Bild habe, auch z.B. den Schaffner oder Lokführer. Nur solche Filme lade ich ja auf YouTube. Sonstige Urlaubsfilme nicht.
Dieses wäre ab 25.5. verboten. Sie, oder andere im Forum hatten mir vor Jahren das Programm "Objektverfolger" genannt, um Gesichter unkenntlich zu machen.
Gibt es aber nicht für Windows. Welche Möglichkeit würde es noch geben. Im Internet hat man auf Magix hingewiesen. Hier habe ich aber kein aktuelles Programm.
Auch im neuen Eisenbahn-Kurier warnt man, künftig keine Eisenbahnen aufzunehmen, wenn sich noch Personen davor befinden und diese Bilder dann auf seiner Homepage zu zeigen. Auch warnt man vor Abmahnvereine.
Gruß Gerhard
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Michael Huebmer

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Samstag, 12. Mai 2018, 16:56

Der Objektverfolger ändert an den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung leider gar nichts. :thumbdown:

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sprich: identifizierbare Gesichter und gegebenenfalls sogar GPS Positionsdaten des Camcorders finden bereits bei der Aufzeichnung des Camcorders statt. Ob man die Personen danach noch per Objektverfolger unkenntlich macht oder nicht, ist maximal für das "Recht am eigenen Bild" und öffentlicher Verbreitung interessant. Gemäß der DSGVO müsste aber jeder gefilmte vorher sein Einverständnis erklären (und könnte das im Nachhinein jederzeit grundlos widerrufen - was den ganzen Aufwand ohnehin ziemlich sinnlos macht).

Beim gewerblichen Einsatz wird man da nicht drum rum kommen, sich mit dem ganzen Irrsinn auseinander zu setzen... bis es mal irgendwo eine Klage und einen Präzedenzfall gibt, der Änderungen (und Rechtssicherheit für Gewerbetreibende) bringen wird. :huh:

Solange das aber ein privater Film ist, greift die DSGVO ohnehin nicht (siehe oben). Und aktuell werden wohl auch noch gerade Ausnahmen für Journalisten und Bedienstete in der Medien-Branche getroffen. Also werden auch ARD / ORF / SRG Kameramänner nichts zu befürchten haben, wenn die bei einer Veranstaltung in die Menge filmen. :thumbsup:
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